1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der HS Lichtfabrik AG (nachstehend HS genannt) an Besteller. Dazu im Widerspruch stehende Submissionsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten als aufgehoben. Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
2. Vorarbeiten
Die Besprechung dient der umfassenden Orientierung von HS. Aufgrund der Besprechung werden bei grösseren Aufträgen kostenlos eine Projektskizze sowie eine Offerte ausgearbeitet. Jede weitere vom Auftraggeber verlangte Entwurfsvariante sowie die Anfertigung von Farbskizzen, Modellen, Attrappen oder Mustern stellt einen festen Auftrag dar und ist gesondert gemäss Tarif der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Grafiker zu honorieren. Wird vom Auftraggeber die Neugestaltung eines Firmenschriftzuges oder Signets verlangt, so ist diese Arbeit in jedem Falle nach Aufwand zu honorieren. Die Erarbeitung von Submissionsunterlagen ist mit 10% der Offertsumme, mindestens aber mit CHF 800.– zu honorieren.
3. Urheberrecht
Alle Unterlagen bleiben Eigentum von HS. Auf Verlangen von HS ist der Besteller verpflichtet, Urheberrechte zu respektieren. Die Verwendung solcher Unterlagen ohne Einwilligung gilt als unlauterer Wettbewerb und ist strafbar (Art. 5 UWG).
4. Offertstellung
Alle Angebote von HS gelten als freibleibend. Ein Angebot basiert auf den aktuellen Lohn- und Materialkosten. Ändern sich diese bis zur Auftragserteilung, erfolgt eine entsprechende Preisangleichung. Der erforderliche Zeitaufwand (inkl. Reisezeit und Autospesen) wird nach dem festgesetzten Stundenansatz fakturiert, auch wenn keine Auftragserteilung erfolgt.
5. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt keine anderslautende Vereinbarung, gilt der von HS festgesetzte Stundenansatz als anerkannt.
6. Umfang der Lieferung
Massgebend ist ausschliesslich der Wortlaut der Auftragsbestätigung. Nicht inbegriffen sind Fundamentarbeiten, Giessen von Betonsockeln, Setzen von Steinschrauben, Spenglerarbeiten, Abdichtungen usw. Ebenso nicht enthalten sind Massnahmen nach gesetzlichen Vorschriften (WS); diese werden separat berechnet.
6.1 Daten und Farben
Daten müssen gebrauchsfertig geliefert werden (ai, EPS, vektorisiertes PDF). Auf Wunsch können Daten oder Logos gegen Gebühr vektorisiert werden. HS erstellt vor jedem Auftrag ein „Gut zur Ausführung“, das für HS verbindlich ist. Es ist Sache des Bestellers, dieses auf Richtigkeit zu prüfen. Für Fehler aufgrund eines fehlerhaften Gut-zum-Druck haftet der Besteller.
Für Lackfarben verwendet HS die RAL-Farbskala. NCS- oder Pantone-Farbtöne werden gegen Mehrkosten umgesetzt. Leichte Abweichungen sind möglich.
7. Preise
Die Preise verstehen sich netto, exkl. Mehrwertsteuer. Bei anschlussfertiger Ware sind Transportkosten im Preis eingeschlossen. Werden Arbeiten ausserhalb üblicher Arbeitszeiten verlangt, werden Zuschläge verrechnet (Abend-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge).
Montage und Hochspannungsinstallation erfolgen durch Personal von HS. Für weitere elektrische Arbeiten (Zuleitungen, Schaltuhr usw.) ist ein konzessionierter Elektriker beizuziehen, Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Reklamationen bezüglich Lieferung müssen innert 8 Tagen nach Erhalt geltend gemacht werden. Geringe Abweichungen insbesondere im Farbton gelten nicht als Mangel.
10. Garantie
HS leistet Garantie auf hergestellte Waren für nachweisbare Fabrikationsfehler. Die Garantie umfasst keine Schäden durch unsachgemässe Behandlung, Witterungseinflüsse oder Eingriffe Dritter.
Leuchtstofflampen und Neonröhren haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 8’000 Stunden. Kosten für Hilfsmittel wie Leitern, Krane oder Skyworker gehen zulasten des Bestellers.
11. Liefertermine
Liefertermine sind unverbindlich. Sie setzen voraus, dass alle notwendigen Unterlagen und Bewilligungen vorliegen und die Anzahlung erfolgt ist. Schadenersatz bei Lieferverzug ist ausgeschlossen.
12. Attrappen, Muster, Bauprofile, Baugespanne
Solche Arbeiten werden zusätzlich berechnet.
13. Bewilligungen
HS kann Bewilligungsverfahren im Namen des Bestellers durchführen. Dafür wird 1.5% des Auftragswertes verrechnet, mindestens jedoch CHF 300.–. Bei Rekursen und Einsprachen erfolgt die Verrechnung nach Aufwand.
14. Herstellerhinweis
HS ist berechtigt, ein Herstellerhinweisschild anzubringen.
15. Aufbewahrung von Anlagen
Werden Anlagen von HS aufbewahrt, erfolgt dies auf Gefahr des Bestellers. Die Aufbewahrung ist kostenpflichtig gemäss Tarif von HS.
16. Zahlungsbedingungen
20 Tage netto. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins gemäss Satz der Kantonalbank belastet. Bei Zahlungsverzug kann HS Vorauszahlung verlangen. Bei Konkurs oder Nachlassvertrag sind alle offenen Forderungen sofort fällig.
17. Eigentumsvorbehalt
HS behält das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung. HS ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register eintragen zu lassen. Kosten trägt der Besteller.
19. Aufhebung von Verpflichtungen
HS ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wird ein Auftrag vom Besteller annulliert, so hat HS Anspruch auf Schadenersatz.
20. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der schweizerische Hauptsitz von HS.
21. Zusatz
Diese Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jeder Offerte und jedes Auftrags.
Uster, 1.4.2013